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go international - Der Digital-Marketing Scheck​ der WKO

Neben den Förderungen ERFOLGPLUS 22 und DIGITAL STARTER 22​, welche wir bereits HIER beschrieben haben, gibt es eine weitere super spannende Förderung der WKO für alle Unternehmen, die ihren digitalen Auslandsauftritt optimieren wollen.

gointernational_WKO (c) WKO

Wer wird unterstützt?

Die WKO bietet Unterstützung für Klein- und Mittelunternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen sind. Einschränkungen in der Branche gibt es keine!

Was wird unterstützt?

Externe Kosten für ziellandbezogenes Online-Marketing. Förderbare Kosten sind:

Schaltungskosten für Online-Marketing im Zielland:

Maßnahmen für Online-Marketing im Zielland:

Deckelung EUR 3.000 – vorbehaltlich des Nachweises von Schaltungskosten im Zielland:

Wie hoch ist die Förderung??

50% der förderbaren Nettokosten. Der maximale Auszahlungsbetrag beläuft sich auf EUR 7.500.

In welchem Zeitraum kann ich die Förderung beantragen?

Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet spätestens am 31.03.2023

Ist die Förderung kombinierbar?

Parallele Beantragung eines Internationalisierungsschecks (auch für dasselbe Zielland) ist möglich.

Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen?

Die substanzielle Wertschöpfung des Unternehmens muss in Österreich liegen; bisher wude kein Digitalisierungsscheck für das gewählte Zielland ausgezahlt; bisher eine Förderung von maximal 500 Euro für Kampagnen-Schaltungen erhalten

Unternehmen, die von den Auswirkungen der Sanktionen gegen Russland/Belarus bzw. der aktuellen Lage in der Ukraine betroffen sind, werden durch den Digital-Marketing Scheck bei der Bearbeitung von alternativen Zielländern in Form von Online-Marketing-Aktivitäten jetzt besonders bei der Erschließung neuer bzw. auch in bestehenden Märkten unterstützt.

  • Gefördert werden 50% der nachgewiesenen, förderbaren Nettokosten.
  • Pro Antrag können gleichzeitig bis zu 3 Länder beantragt werden.
  • Maximaler Auszahlungsbetrag pro Land EUR 7.500.
  • Maximaler Auszahlungsbetrag pro Antrag EUR 22.500 bei 3 Ländern. 

Gerförder werden KMUs, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen sind und einen Internationalisierungsscheck oder einen Digital-Marketing Scheck für die Ukraine, Russland und/oder Belarus zuerkannt bekommen haben oder bereits regelmäßig in diese Länder exportiert haben/exportieren.

Mehr Informationen zum Ukraine/Russland/Belarus Servicepaket gibt es HIER.

HIER findest Du die detaillierten Infos zur go international Förderung der WKO.

Unsere Expert*innen erarbeiten mit Dir ein maßgeschneidertes Konzept wie Du Dein Unternehmen für neue Märkte fit machen kannst und beraten Dich hinsichtlich der passenden Förderung für Deine Ziele.

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